Wohngeldrechner:
Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Bei wem lohnt sich die Mühe nicht, einen Wohngeldantrag auszufüllen und alle erforderlichen Nachweise zusammen zu tragen?
Auf diese Fragen gibt ein elektronischer Wohngeldrechner Auskunft, den das Ministerium für Bauen und Verkehr ab sofort über seine Homepage im Internet anbietet.
Damit bekommt jeder Bürger die Möglichkeit, seinen möglichen Anspruch auf Wohngeld in jeder Kommune Nordrhein-Westfalens unverbindlich errechnen zu lassen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem
angebotenen
Wohngeldrechner
des Landes Nordrhein-Westfalen (ein Angebot des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stellt das
Ministerium
für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke,wie
zur Verfügung. Die Anträge können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Nach dem Ausdruck senden Sie die Formulare an die
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 5/11 • Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Rathaus Weidenau • Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
sofern sich die Wohnung innerhalb des Stadtgebietes von Siegen befindet.
Folgende Anlagen zum Antrag auf Wohngeld können ebenfalls direkt am PC ausgefüllt werden:
-
Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
-
Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei
Untervermietung.
-
Anlage zum Antrag auf Wohngeld zur Ermittlung
der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung.
-
Fragebogen für Studenten und Auszubildende
als Anlage zum Antrag auf Wohngeld.
Die folgenden Bescheinigungen können nach dem Ausdrucken von Hand ausgefüllt werden:
Ebenfalls finden Sie dort weitere interessante
Informationen
rund um das Wohngeld.
|