Familienunternehmen Quandel GbR


Wohngeldrechner:

Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Bei wem lohnt sich die Mühe nicht, einen Wohngeldantrag auszufüllen und alle erforderlichen Nachweise zusammen zu tragen?
Auf diese Fragen gibt ein elektronischer Wohngeldrechner Auskunft, den das Ministerium für Bauen und Verkehr ab sofort über seine Homepage im Internet anbietet.
Damit bekommt jeder Bürger die Möglichkeit, seinen möglichen Anspruch auf Wohngeld in jeder Kommune Nordrhein-Westfalens unverbindlich errechnen zu lassen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem angebotenen Pfeil externer Link 
Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen (ein Angebot des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) ausrechnen lassen.
 
Darüber hinaus stellt das Pfeil externer Link 
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke,wie

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Antrag auf Lastenzuschuss

zur Verfügung. Die Anträge können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Nach dem Ausdruck senden Sie die Formulare an die


Stadt Siegen
 Arbeitsgruppe 5/11 • Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Rathaus Weidenau • Weidenauer Straße 215
57076 Siegen


sofern sich die Wohnung innerhalb des Stadtgebietes von Siegen befindet.

Folgende Anlagen zum Antrag auf Wohngeld können ebenfalls direkt am PC ausgefüllt werden:

  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Untervermietung.
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung.
  • Fragebogen für Studenten und Auszubildende als Anlage zum Antrag auf Wohngeld.

Die folgenden Bescheinigungen können nach dem Ausdrucken von Hand ausgefüllt werden:

  • Verdienstbescheinigung.
  • Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum.

Ebenfalls finden Sie dort weitere interessante Pfeil externer Link Informationen rund um das Wohngeld.
 

 

Daniel & Susanne Garburg
Auf der Vöhde 1
59199 Bönen
Tel.: 02383 9579 44